Kündigung der Mitgliedschaft

Der Austritt eines Mitgliedes aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand.

Das austretende Mitglied bleibt zur Zahlung des Beitrages bis zum Schluss des Kalenderjahres verpflichtet.

Mit Eingang der Austrittserklärung erlöschen die aus der Mitgliedschaft entstandenen Rechte.

 

Gemäß §4 der Vereinssatzung muss die schriftliche Austrittserklärung bis zum 31.10. des jeweiligen Kalenderjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

 

 

VfL Eberstadt 1904 e.V. 

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