Der Austritt eines Mitgliedes aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorsitzenden.
Das austretende Mitglied bleibt zur Zahlung des Beitrages bis zum Schluss des Kalenderjahres verpflichtet.
Mit Eingang der Austrittserklärung erlöschen die aus der Mitgliedschaft entstandenen Rechte.
Die Kündigung muss nach §4 der Vereinsatzung spätestens 6 Wochen vor Jahresende erfolgen und kann per Postweg oder per E-Mail eingereicht werden an:
VfL Eberstadt 1904 e.V.
Weinstraße 19
74246 Eberstadt
info@vfl-eberstadt-1904.de